Artenschutz

Entwicklungen bei der europäischen und auch der deutschen Recht- sprechung (EuGH, BVerwG) haben dazu geführt, dass Tier- und Pflanzenarten nach EU-Recht (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, EG-Verordnung 338/97) bzw. deutschem Recht (BArtSchVO) speziellen Schutz genießen. Bei der Genehmigung von Vorhaben (Pläne, Projekte) ist dieser besonders zu berücksichtigen.


Wir erstellen die erforderlichen artenschutzrechtlichen Fachbeiträge als Ergänzung zum landschaftspflegerischen Begleitplan und zu FFH-Verträglichkeitsunterlagen bei „Natura 2000“-Gebieten. Je nach Projekt werden die spezifischen Anforderungen und Vorgaben, die in Leitfäden und sonstigen Handlungsanweisungen dargelegt sind, einbezogen.

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