Natura 2000
Unter »Natura 2000« werden die rechtlichen Vorgaben und Schutzbemühungen aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union zusammengefasst. Aus diesen beiden Rechtsnormen ergeben sich Anforderungen bei der Genehmigung von Plänen und Projekten, die z. T. über die Bestimmungen der Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder hinausgehen.
In diesem Kontext übernehmen wir folgende Aufgaben:
- »Natura 2000«-Vorprüfungen (Erheblichkeits- oder Relevanzprüfung)
- »Natura 2000«-Verträglichkeitsprüfungen
- Fachtechnische Beratung der Vorhabenträger, Verfahrensbegleitung
- Alternativenprüfung, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, Planung von Kohärenzmaßnahmen (Ausgleich)
- Durchführung von Kartierungen (Fauna, Flora, Lebensraumtypen)
- Erstellung von Managementplänen.
